Junge Philharmonie Neckartal-Odenwald

Teilnahmebedingungen

1. Die Teilnahme an allen Register-, Gesamtproben und Konzerten ist verbindlich.

2. Die Teilnahme ist kosten- und honorarfrei. Die Kosten für Dozenten, Organisation, Noten, Übernachtung und Verpflegung während der Proben werden aus Projektmitteln getragen. Fahrtkosten werden nicht übernommen. Die Noten müssen sorgfältig behandelt und nach dem letzten Konzert zurückgegeben werden.

3. Die Einstudierung der Orchesterstimmen im Instrumentalunterricht und zu Hause vor der ersten Registerprobe wird vorausgesetzt.

4. Eine Aufsicht besteht nur während der Proben und Konzerte. Eine Haftung der beteiligten Musikschulen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgend-welcher Art wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit der Schulleitung oder einer Lehrkraft zurückzuführen. Eine Haftung für das Abhandenkommen und für Beschädigung von Instrumenten, Garderobe, etc. wird nicht übernommen. Die Teilnehmer/innen sind durch den Veranstalter nicht unfall- oder krankenversichert.

5. Alle Teilnehmer/innen sollten neben dem Instrument, den zugesandten Noten und den Dingen für den persönlichen Bedarf folgende Gegenstände mitbringen: Notenständer, Radiergummi, weichen Bleistift, ent-sprechende Ersatzteile (z. B. Saiten).

6. Gehen mehr Anmeldungen ein als Plätze vorhanden sind, entscheiden über die Zulassung die Schulleiter der beteiligten Musikschulen gemeinsam.

7. Rechtsansprüche aus Mitschnitten auf Band, Ton- oder Bildträger sind ausgeschlossen. Die/der Teil-nehmer/in ist damit einverstanden, dass Fotos von ihrer/seiner Person für Werbezwecke der Jungen Philharmonie eingesetzt werden können.

8. Die Konzertkleidung ist: Für Mädchen bzw. Damen: schwarzes Kleid oder Kombination (Rock/Bluse). Für Jungen bzw. Herren: schwarzes Hemd, schwarze Hose. Für alle: schwarze Schuhe.